Donnerstag, 1. Juni 2017

Schatten der Vergangenheit

Die Augsburger Allgemeine berichtet am 1.6. über die entdeckten Mängel bei der Bearbeitung von Asylanträgen in der Vergangenheit. Martin Ferber kommentiert dazu in der Printausgabe:


Martin Ferber nennt es "erschreckend", in welchem Ausmaß Fehler bei der Bearbeitung der Asylanträge zutage traten. Im oben verlinkten Artikel wird SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka zitiert, der sagte, es sei beunruhigend, dass im BAMF mit einer "Fehlerquote von bis zu 40 Prozent" gearbeitet werde.
Martin Ferber schreibt:
"De Maizière zieht die Konsequenzen dieses erkennbaren Behördenversagens und will bis zu 100 000 positive Asylentscheide neu überprüfen lassen. Das kommt in Wahlkampfzeiten gut an, auch wenn das neue Probleme schafft."
Das sehe ich ebenso. Für den Wahlkampf ist es tauglich, um das Leitmotiv der inneren Sicherheit zu befeuern. Martin Ferber weist zu recht darauf hin, dass auch negative Bescheide fehlerhaft sind, "wie bei den Gerichtsverfahren offen zutage tritt". Dass die augenscheinlich nicht überprüft werden sollen, ist ein Indiz für den Wahlkampfverdacht.
De Maizière sollte nicht einen Großteil der Energie darauf verwenden, vergangene Bescheide zu überprüfen. Er sollte vielmehr untersuchen, warum die Fehler gemacht wurden und was zu tun ist, um sie zukünftig nicht zu wiederholen. In der Statistik des Bundesamtes für Migration ist in dem Dokument 04-2017 von insgesamt 278.000 anhängigen Fällen die Rede, wovon etwa 190.000 Altfälle betreffen, deren Anträge als vor dem 1.1.2017 gestellt wurden. De Maizière sollte seine Energie dafür einsetzen, dass diese Fälle sauber bearbeitet werden. Das hilft ihm zwar im Wahlkampf kaum, stärkt aber den Rechtsstaat und kann helfen, die Gerichte zu entlasten. So würden die Schatten der Vergangenheit vertrieben.

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