Donnerstag, 29. Januar 2015

Augsburger Allgemeine vom 29.01.2015

Die Zeitung berichtet heute über die Pläne, Familien zu entlasten. Es soll das Existenzminimum steuerfrei gestellt und das Kindergeld erhöht werden:

Im selben Bericht wird auch "Bewegung [...] bei der kalten Progression" erwähnt und erklärt, die kalte Progression ergäbe sich "aus dem Zusammenspiel von ansteigendem Steuertarif und Inflation".
Das ist falsch. Daran ändert auch der Hinweis im heutigen Leitartikel nichts, der das Argument W. Schäubles anführt, "wegen der extrem niedrigen Inflation bestehe derzeit das Problem nicht". Die kalte Progression hat nichts mit Inflation zu tun, sondern lediglich mit Nominalwerten.
Ursächlich ist der steigende Steuertarif, der besagt, dass mit steigendem Einkommen der Steuersatz ebenfalls steigt. In einem einfachen Beispiel wird dies deutlich: Angenommen, bei einem Einkommen von 20.000€ betrage der Steuersatz 10%. Durch den steigenden Steuertarif soll bei einem Einkommen von 25.000€ ein Steuersatz von 15% gelten. In Zahlen:
  • 10% Steuern bei 20.000€ Einkommen ergibt eine Steuer von 2.000€
  • 15% Steuern bei 25.000€ Einkommen ergibt eine Steuer von 3.750€
Wäre der Steuertarif flach, würde sich also der Steuersatz nicht ändern bei einem höheren Einkommen, würden auch die 25.000€ mit 10% versteuert und es wären 2.500€ Steuern fällig.
Die kalte Progression zeigt sich in den fälligen Steuern. Statt 2.500€ sind 3.750€ zu zahlen. Das heißt, dass die Differenz des Einkommens von 5.000€ nicht mit 500€ zusätzlich, sondern mit 1.750€ zusätzlich besteuert wird. Der Staat hat am Einkommenszuwachs des Steuerzahlers überproportionalen Anteil.
Bei der Betrachtung ließe sich die Inflation berücksichtigen. Das hieße nur, dass die Kaufkraft der genannten Beträge abnimmt. Am Sachverhalt der kalten Progression ändert sich dadurch nichts.


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