Mittwoch, 14. Januar 2015

Je instrumentalise Charlie

Viele bekunden mit "Je suis Charlie" etwas: das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, ihr Mitgefühl mit den Opfern des Anschlages und deren Angehörigen im Speziellen sowie den französischen Bürgern im Allgemeinen, der Warnung vor der Islamisierung Europas.
Andere warnen vor Terroraktivitäten und fordern, was sie auch schon vor den Anschlägen gefordert haben. Beziehungsweise gefordert hätten, wenn sie Gelegenheit dazu und/oder Zuhörer dafür gehabt hätten. Aber natürlich heften sich alle "Je suis Charlie" an das Revers, Instrumentalisierung würden sie weit von sich weißen, würden sie mit einem solchen Vorwurf konfrontiert.
Besonders perfide agiert der CSU-Politiker Stephan Mayer. Er fordert, "das Beschimpfen religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse" müsse härter bestraft werden. Der Zeitpunkt dieser Äußerung wenige Tage nach dem Pariser Anschlag ist bestimmt zufällig gewählt. Ich frage mich, ob ich aus der Forderung Verständnis für die Terroristen heraushören soll: Wäre es strafbar, was an religiösen Karikaturen veröffentlicht wurde von Charlie Hebdo, hätten sie nicht veröffentlicht werden dürfen. Damit hätten sich die Terroristen nicht echauffieren müssen und hätten nicht zu den Waffen gegriffen. Die armen Terroristen...
Österreich hat ein strengeres Gesetz. In §188 StGB steht:
Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Allerdings wird dort diskutiert, den Paragraphen zu lockern oder zu streichen. Zu Verurteilungen nach diesem Paragrafen kommt es ohnehin kaum.