Freitag, 16. Januar 2015

Die Polizei, Dein Rechtsstaat

Die Vorratsdatenspeicherung wird immer wieder gefordert. Zuletzt von A. Merkel und V. Kauder. Zwar wurde die alte Regelung vom Verfassungsgericht verboten, aber das ist nur der Ansporn, es das nächste Mal richtig zu machen. Dazu findet sich ein Bericht in der Augsburger Allgemeinen vom 16.01.2015.
In der gleichen Ausgabe ist ein Interview abgedruckt mit Rainer Wendt, der seit 1973 im Polizeidienst arbeitet und seit 2007 der Deutschen Polizeigewerkschaft vorsteht:
Darin vertritt er bemerkenswerte Ansichten:
  • "Die (Datenschutzbeauftragten, Anm.) haben einfach keine Lust. Die wollen lieber nörgelnd am Rand stehen, als Verantwortung zu übernehmen. Dabei hätte die Behörde dann endlich auch einen vernünftigen Sinn...". Zuvor hatte er den Vorschlag gemacht, die gespeicherten Vorratsdaten sollten beim Datenschutzbeauftragten gespeichert werden.
    Also: Die Datenschutzbehörde nörgele nur herum. Sie habe keinen vernünftigen Sinn. Darf ich daraus schließen, dass der Schutz meiner persönlichen Daten sinnlos und unvernünftig ist? Die Polizei braucht Zugriff auf alles?
  • "Bundesweit gibt es schätzungsweise 2000 Polizisten, die statistisch betrachtet nur diesen Quatsch machen". Zuvor hatte er ein Beispiel gebracht, bei dem Polizeibeamte einen Täter ermitteln sollen.
    Also: Täterermittlung ist aus Sicht von R. Wendt Quatsch. Natürlich wäre der Polizeidienst um Vieles einfacher, wenn sich alle Täter freiwillig stellen würden. So wird es aber nicht kommen. Ich halte es für eine der Hauptaufgaben der Polizei, bei erfolgten Vergehen den Täter zu ermitteln. Und selbstverständlich hat in einem Rechtsstaat der Täter das Recht, sich der Entdeckung und Strafe zu entziehen. Was R. Wendt hier fordert ist unverschämt. In dem von ihm genannten Beispiel negiert er sogar den Rechtsgrundsatz "Unschuldig bis zum Beweis der Schuld", da es Quatsch ist, wenn Polizeibeamte Schuldbeweise sammeln.
  • Vorratsdaten auszuwerten wäre nur "für schwerste Straftaten, für Terrorismus, organisierte Kriminalität oder schwere Sexualverbrechen" gerechtfertigt.
    Also: Ein Polizist mit der ober dargestellten Auffassung von Bürgerrechten und Polizeiarbeit mantelt sich in schwerste Straftaten, um die Vorratsdatenspeicherung zu rechtfertigen. Den Zugriff soll ein "besonders qualifizierter Richter oder sogar ein Richtergremium" erlauben. Das hört sich gut an. Mehr auch nicht, wie ein Beispiel aus Österreich zeigt. Dort hatten Tierschützer diverse Aktionen gestartet und gingen dabei nicht immer zimperlich vor. Allerdings reichte es nie für eine Verurteilung. Da kam die Exekutive auf eine brillante Idee. Weil es sich um mehrere Personen handelt, die gemeinschaftlich tätig wurden, ist das organisierte Kriminalität. Damit wurden die Ermittlungen wesentlich gewichtiger und die Ermittlungsmethoden konnten der Schwere der Straftat angepasst werden. Es würde mich nicht überraschen, wenn R. Wendt zu ähnlichen Fantasieleistungen fähig wäre. Und welcher Richter oder welches Richtergremium würde bei organisierter Kriminalität eine Vorratsdatenanalyse ablehnen?
    Übrigens endeten die Anklagen wegen organisierter Kriminalität mit zahlreichen Freisprüchen.