Montag, 23. März 2015

Equal Pay Day und die Gewerkschaft GDL

Equal Pay Day

Dieser Tag ist ein Symbol für die einerseits behauptete und andererseits negierte Ungleichheit der Entgelte für Männer und Frauen. Für Deutschland soll die Differenz des Entgelte 22% betragen, so dass - wie es gestern bei Günter Jauch sinngemäß formuliert wurde - Männer etwa 80 Tage im Bett bleiben können, um am Jahresende die gleiche Entgeltsumme zu bekommen wie die Frauen.


Equal Pay und die GDL

Nun stellt sich die Frage, was die GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) mit dem Equal Pay Day zu tun hat. Dazu ein paar Überlegungen:
  • Equaly Pay meint, dass Frauen und Männer für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn bekommen müssen. Ich denke, darüber besteht Einigkeit. Die Diskussion dreht sich eher um die Frage, ob Frauen und Männer die gleiche Arbeit tun. Da werden Überstunden ins Feld geführt, zu erwartende Absenzen durch Schwangerschaft, Karenz, Kinderbetreuung etc. Da wird typisch weiblichen Berufen per se ein geringerer Lohn unterstellt. Die Argumente sind vielfältig, aber hier nur eingeschränkt relevant.
  • "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" wird von Gewerkschaften auch an anderer Stelle propagiert. Sie ziehen gegen ungleiche Bezahlung von festen Mitarbeitern im Vergleich zu Leiharbeitern zu Felde. Ein völlig verständliches Anliegen, wenn man der Forderung gleichen Lohns für gleiche Arbeit zustimmt.
  • Der Bundesvorsitzende der GDL, Claus Weselsky, fordert seit längerem, auch Mitglieder seiner Gewerkschaft vertreten zu dürfen, die nicht Lokführer sind. Es geht z.B. um Zugbegleiter. Weil sie Mitglieder der GDL sind, sollen sich ihre Tarifbedingungen nicht aus den Verhandlungen anderer Gewerkschaften ergeben. Ein verständlicher Ansatz.
    Herr Weselsky konnte bis jetzt jedoch noch nicht erklären, wie er so "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" umsetzen will. Wenn die Tarifbedingungen für eine Berufsgruppe von zwei Gewerkschaften unterschiedlich verhandelt werden, wird es unterschiedlichen Lohn für gleiche Arbeit geben. Ein Widerspruch an gewerkschaftlichen Grundfesten, der unbedingt ausgeräumt werden muss.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen