Donnerstag, 2. April 2015

Martin Färber irrt im Kommentar zum Fracking-Gesetz

In der Augsburger Allgemeinen vom 2.4.2015 kommentiert Martin Ferber den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Fracking:
Er schreibt, die Regierung wolle "Fracking zwar offiziell [zulassen], um es gleichzeitig durch die Hintertür zu verhindern". Er resümiert, "wegen des Preisverfalls rentiert sich die kostenintensive Methode nicht mehr. Ganz ohne Gesetz".
Das ist für einen Kommentar schwach. Denn:
  • Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, ein Verbot ließe sich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht grundsätzlich verbieten. Ein Verbot verstoße gegen die Gewerbe- und Forschungsfreiheit. So steht es im Bericht, zu dem der Kommentar gehört. Martin Ferber hätte dazu Stellung beziehen müssen und nicht nur das derzeitige Ergebnis schlechtreden dürfen.
    Ich maße mir kein juristisches Urteil an. Jedoch scheint mir ein Hinweis auf andere Rechtsgüter sinnvoll. Wenn sich Betreiber von Fracking-Anlagen auf Gewerbe- und Forschungsfreiheit berufen können, stehen dem Rechte von Anwohnern und anderen Betroffenen gegenüber. Ich denke hierbei an Eigentumsrechte: Durch die Arbeiten in der Erde können Häuser und andere Bauwerke beschädigt werden. Ich denke an körperliche Unversehrtheit: Durch die Arbeiten können gesundheitsgefährdende Umweltschäden auftreten oder zumindest Beeinträchtigungen durch Lärm und Schmutz. Einseitig nur die Rechte der Industrie als im Verfassungsrang stehend zu berücksichtigen verdient Kritik.
  • Die Behauptung, die Methode rentiere sich nicht mehr, ist kurzsichtig. Gegenwärtig ist der Ölpreis so niedrig, dass die Produktionskosten tatsächlich höher liegen und die Förderung nicht oder kaum rentabel ist. Dies war vor einem Jahr anders.
    Von einem Kommentator darf man mehr Weitblick erwarten. Herr Ferber kann sich nicht auf den aktuellen Ölpreis zurückziehen, er muss mögliche Entwicklungen aufzeigen. Und es ist möglich - von vielen wird es sogar erwartet - dass der Ölpreis wieder für das Fracking lukrative Höhen erreicht. Unternehmen werden nicht erst dann mit Fracking beginnen, wenn der Preis hoch genug ist, sondern bereits, wenn sie in absehbarer Zeit einen höheren Preis erwarten.
Herr Ferber hätte das Gesetz nicht als unnötig bewerten dürfen, weil sich die Methode für alle Zukunft selbst erledigt hätte.
Ich finde den Zeitpunkt des Gesetzes passend gewählt. Denn gerade weil sich das Fracking derzeit nicht oder kaum rechnet, ist es günstig, genau jetzt eine fehlende Regelung zu definieren. Ob mit dem Gesetz die Belange aller Betroffenen ausreichend gewürdigt sind, steht auf einem anderen Blatt.

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