Sonntag, 1. März 2015

Griechenland in der Augsburger Allgemeinen

In der jüngeren Vergangenheit wurden viele Beiträge veröffentlicht, die sich mit Griechenland und seinen finanziellen Problemen beschäftigen. Es gab Reportagen, Berichte, Leitartikel und Kommentare sowie Leserbriefe.
Die Veröffentlichungen zeigten in eine Richtung: Griechenland müsse sich an die Vereinbarungen halten, die mit europäischen Institutionen getroffen wurden. Griechenland hätte sein Recht auf Unterstützung verloren, falls es sich nicht an die Vereinbarungen halten wolle. Und überhaupt sei fraglich, ob Griechenland im Euro bleiben könne.
Fast kein Beitrag in widmet sich Zweifeln an den Vereinbarungen und der daraus abzuleitenden Umsetzungsverpflichtung. Deshalb möchte ich zwei Aspekte aufgreifen:

Verträge sind einzuhalten - pacta sunt servanda

Dies ist ein Rechtsgrundsatz, nachdem die Vertragsparteien darauf vertrauen dürfen - und jeweils auch verpflichtet sind - dass der Vertragspartner seinen Teil des Vertrages erfüllen wird. Ohne diesen Grundsatz wären Verträge von vorne herein Makulatur. Dieser Grundsatz findet seine Entsprechung im §241 BGB.
Die Veröffentlichungen in der Zeitung orientieren sich vor allem an diesem Grundsatz. Aus Angst um das eigene Geld bzw. das Geld des deutschen Staates wird gebetsmühlenartig auf Vertragseinhaltung gedrängt. 30% Lohnkürzungen bringen noch keinen Erfolg? Pah, dann eben mehr sparen!
Nun kennt das BGB auch Ausnahmen vom Grundsatz. Der §226 BGB verbietet die Ausübung eines Rechts, wenn es dem Anderen schikanös schadet. Es lässt sich trefflich diskutieren, ob die Vereinbarungen mit Griechenland schon schikanös sind oder (noch) nicht. Lediglich stumpf auf Einhaltung zu drängen, greift sicher zu kurz.
Eine weitere Ausnahme zeigt der §119 BGB. Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung im Irrtum war, kann die getroffene Vereinbarung anfechten, sie für ungültig erklären. Wieder lässt sich diskutieren, ob der Paragraf einschlägig ist oder nicht. Als die Vereinbarung zwischen Griechenland und den europäischen Institutionen getroffen wurde, gab es Vorstellungen davon, wie die Vereinbarung wirken würde. Nun zeigt sich Jahre später, dass nicht alles so kam, wie erwartet. Ich frage mich, ob mit dem heutigen Wissen die Verträge damals so geschlossen worden wären. Darüber lässt sich nur spekulieren. Falls jedoch Zweifel angebracht wären, bekommt das Verlangen zur Vertragseinhaltung einen schalen Beigeschmack.

Der Wille des Volkes

Die Veröffentlichungen in der Zeitung argumentieren, dass es den Völkern Europas nicht vermittelbar sei, immer weitere Gelder nach Griechenland zu überweisen. Es wird des Volkes Wille bemüht.
Allerdings wird dabei übersehen, dass das griechische Volk auch einen Willen hat. Diesen hat es bei der letzten Wahl kundgetan. Mit größter Deutlichkeit wurde die alte Regierung vom Hof gejagt und eine völlig neue Regierung auf den Thron gehoben.
Gewonnen wurde der Wahlkampf mit der Aussicht, die Belastungen durch die von der Vorgängerregierung getroffenen Vereinbarungen zu mindern. Damit hat die griechische Regierung den Auftrag, auf Änderungen hinzuwirken. Sie hat den Auftrag, Wege zu suchen, die getroffenen Vereinbarungen nicht einhalten zu müssen. Sie hat den Auftrag, Ausnahmen vom Grundsatz "pacta sunt servanda" zu suchen und zu nutzen.
Ich frage mich, warum dieser Volkswille der Griechen nicht zählen soll. Es soll nur der Volkswille der anderen Staaten gelten. Wobei dies nicht ganz richtig ist, weil die anderen europäischen Staaten nicht einheitlich die harte deutsche Linie fahren. Zudem sei die Frage gestellt, ob die Haltung der Regierungen immer die Willen der jeweiligen Bevölkerung reflektieren.

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