Sonntag, 27. Mai 2018

Anspruch an die AfD, Prüfungsergebnis

Anfang April  habe ich im Petitionsausschuss des Bundestages eine Petition eingebracht. Mit der Petition sollte die Blockade des @AZ_Beobachter durch @AfD, @AfDimBundestag etc. aufgehoben werden. Nun liegt die Antwort der Vorprüfung der Petition vor:


Im Schreiben heißt es:
"Nach Prüfung aller Gesichtspunkte kommt er (der Ausschussdienst, der die Vorprüfung vornimmt, Anm.) zu dem Ergebnis, dass Ihre Petition voraussichtlich nicht den gewünschten Erfolg haben wird."
Zur Begründung wird ausgeführt:
"Grundsätzlich mache ich darauf aufmerksam, dass die Fraktionen ihre Internetauftritte in eigener Hoheit betreiben. Dazu gehört auch die individuelle Einstellung von gesperrten Sendeadressen, der Zeitpunkt und die Dauer der Sperrung sowie die Entscheidung, welche Gründe vorliegen müssen, um eine Sendeadresse zu sperren."
Schade, dass die Hoheit der Fraktionen und Parteien soweit geht, dass sie sich ihrem verfassungsgemäßen Auftrag zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung so leicht entziehen können. Die AfD handelt mit den Sperren zwar auf dem Boden der Gesetze. Allerdings wird sie ihrem eigenen Anspruch an Freiheit, Meinungsfreiheit etc. nicht gerecht, wenn sie sich auf eine solche Weise aus der politischen Diskussion verabschiedet.

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