Was es jedenfalls ist: ein klares Zeichen, welches Verständnis die Fraktion der AfD im Bundestag von Demokratie, Meinungsfreiheit und politischer Teilhabe hat.
Natürlich hat jeder das Recht, auf Twitter beliebigen Accounts zu folgen oder sie zu ignorieren. Für Parlamentarier gelten eventuell etwas andere Maßstäbe, weil das Amt eines Abgeordneten bestimmte Verpflichtungen gegenüber dem Bürger mit sich bringt. Für Fraktionen als institutionelle Gebilde im Bundestag gelten sicherlich andere Maßstäbe. Bürger von der politischen Teilhabe auszuschließen, nur weil sie nicht die Meinung der Fraktion teilen oder die Fraktion auf Fehler in ihren Verlautbarungen hinweisen, ist undemokratisch. Demokratiewidriges Verhalten einer Fraktion, die sich sonst sehr genau auskennt mit demokratischen Gepflogenheiten und "Zensur" schneller rufen kann als andere "Meinungsfreiheit" denken.
Deshalb habe ich die AfD-Bundestagsfraktion per Mail angeschrieben und die Aufhebung der Sperre beantragt:
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