Samstag, 28. Oktober 2017

Storchennest - Beatrix' Rechtsauffassung

Beatrix von Storch hat sich geäußert zur Frage, ob der Islam eine Religion sei und deshalb Religionsfreiheit nach dem deutschen Grundgesetz genießt:


Nach Beatrix von Storch könne eine Religion keine Religionsfreiheit genießen, soweit sie Zivil- und Strafrecht regele. Frau von Storch, als Denkanstoß ein paar der christlichen Zehn Gebote, die genau das regeln:
  • Du sollst nicht töten
  • Du sollst nicht stehlen
  • Du sollst nicht falsches Zeugnis ablegen wider Deinen Nächsten 

Seien Sie konsequent. #TrauDich

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