Dienstag, 5. Juli 2016

Fast alle gegen VW

Stefan Stahl kommentiert in der Augsburger Allgemeinen am 4.7. einen Bericht, nach dem die EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska auch für europäische Autofahrer einen Schadenersatz nach amerikanischem Vorbild fordert:


Stefan Stahl vergleicht die Forderung mit dem Treten eines am Boden liegenden. Ein drastisches Bild, aber ein passendes. Denn würde VW weltweit eine Belastung auferlegt wie in den USA, könnte dies zum Untergang von VW führen. Daran kann niemand interessiert sein. Manche Leserbriefschreiber sehen dies offenbar anders:


Gerhard J. Hempfer lehnt Nachsicht gegenüber dem entdeckten Betrüger ab, Paul Herrmann möchte Gesellschaftsorgane persönlich haftbar machen. Letzterer hält noch nicht einmal eine nachgewiesene persönliche Mitschuld für nötig. 
Was in der Diskussion übersehen wird sind zwei Punkte:
  • Es wird nicht unterschieden in Schadenersatz und Strafe. Eine Strafe soll schmerzhaft sein, sonst wirkt sie nicht. Aber sie soll nicht zerstören. Sie soll zukünftiges Verhalten in bessere Bahnen lenken. Ein Schadenersatz soll hingegen den verursachten Schaden ausgleichen. Falls der Schaden höher als das Vermögen des Schädigers ist, kann dennoch eine möglichst hohe Wiedergutmachung zugemutet werden, bishin zur Insolvenz. Bei VW kann eventuell ein Softwareupdate die Schädigung beenden. Zudem muss die Frage geklärt werden, wer tatsächlich welchen Schaden hat. Der Fahrzeughalter jedenfalls hat kaum einen persönlichen Schaden, wenn mehr mehr Abgase aus dem Auspuff kommen. Noch nicht einmal ein möglicher Mehrverbrauch ist glaubhaft nach einem Softwareupdate, da die Differenz zwischen Norm- und Echtverbrauch sicher höher ist und akzeptiert wurde.
  • Der zweite Punkt ist der Vergleich der Höhe möglicher Schadenersatzforderungen in den USA und Europa und der Anspruch, in Europa müsste eine gleiche Höhe möglich sein. Nein, denn die Rechtssysteme in den USA und Europa sind unterschiedlich. Das betrifft beispielsweise den Verbraucherschutz, Schadenersatz als Abschreckung und die Honorierung von Anwälten. 
Die von Stefan Stahl geforderte Zurückhaltung ist also keine ungerechtfertigte Milde, sondern Ausdruck unserer Rechtsordnung, unserer Kultur.

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