Sonntag, 15. Mai 2016

Unbedacht im Abgasskandal

Die Augsburger Allgemeine berichtet am 14.5. über mögliche Abgasmanipulationen bei Opel. Hierzu kommentiert Jens Noll:

 
Jens Noll fordert zu Recht eine juristische Aufarbeitung. Ob der Generalverdacht von Ferdinand Dudenhöffer sich bewahrheitet, wird man sehen. Insbesondere ist zu klären, an welcher Stelle "Schlupflöcher im Gesetz Tricksereien auf dem Prüfstand" erlauben und wo "[b]ewusste Täuschung" im Spiel war.
Bisher diskutiert in der Geschichte der Abgasmanipulationen waren einerseits der Schaden für die Umwelt, andererseits der Nachteil für die Autokunden, die für Mehrverbrauch, Leistungsnachteile, Nutzungsentgang bei Werkstattaufenthalten und Wertverlust eine Entschädigung verlangen. Was bisher nicht angesprochen wurde, zeigt sich beispielhaft nach einem Blick auf den Geschäftsbericht 2015 von VW:

 
Es werden für das Jahr 2015 Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E) in Höhe von fast 12 Mrd. EUR lt. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) angegeben. In den Vorjahren waren F&E geringer, aber immer noch mehrere Milliarden schwer. Diese F&E in der GuV mindern als Aufwand den Gewinn. Geringerer Gewinn mindert die Steuer, wodurch dem Staat und damit der Allgemeinheit Einnahmen vorenthalten werden. Es würde nicht überraschen, wenn ein Teil der F&E aufgewendet wurde, um die Abgasmanipulation zu realisieren: Gehälter, Materialien, Abschreibungen auf benutzte Anlagen etc. Das hat schon was: Der Betrogene (Staat und Bürger) zahlt für den Betrug in Form eines Steuervorteils an den Betrüger.
Wenn sich in der juristischen Aufarbeitung der Abgasmanipulationen ein Gesetzesverstoß nachweisen lassen sollte, muss der Staat alle Hebel in Bewegung setzen, um die entgangenen Steuern beizutreiben. Tricksereien und Täuschungen dürfen sich nicht rechnen.

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