Montag, 22. Februar 2016

Privatsphäre für alle

Michael Stifter stellt in seinem Artikel die Frage, ob "Verbrecher ein Recht auf Privatsphäre" haben:



So wie Michael Stifter fragt und mit Blick auf das Grundgesetz: Ja. Privatsphäre ist ein Teil der Menschenwürde. Ohne Privatheit keine Würde. Natürlich sind Konstellationen möglich, die einen Eingriff in die Privatheit rechtfertigen. Telefonüberwachung, der Bruch des Briefgeheimnisses oder Wohnungsdurchsuchungen sind bei bestimmten Straftaten - Terrorismus ist eine davon - das Mittel der Wahl für die Ermittler. Gefängnisinsassen haben nur äußerst eingeschränkt Privatsphäre.
Im dargestellten Fall von Farooks Mobiltelefon ist die Frage jedoch falsch gestellt. Es ist unstrittig, dass die Ermittler Zugriff auf das Telefon haben und dort beliebige Informationen auslesen dürfen, die für die Ermittlungen relevant sein könnten. Nur können sie nicht, weil eine Codesicherung den Informationsabgriff be- oder verhindert. Der Gerätehersteller soll nun einen Mechanismus schaffen, der die Sicherung umgeht und die Informationen zugänglich macht.
Was gab es für einen Aufschrei, als publik wurde, dass die NSA vergleichbare Mechanismen zur Überwachung von Kommunikation im Internet etabliert hatte. "Abhören unter Freunden, das geht gar nicht." wurde zum geflügelten Wort. Die eigentliche Frage ist eine andere: Dürfen Bürger Methoden verwenden, die es staatlichen Stellen erschweren, in die Privatsphäre der Bürger einzudringen? Und dürfen die Bürger dabei Angebote von Unternehmen nutzen, die solche Mechanismen entwickeln und anbieten. Ich meine: Ja. Weiter ist dann zu fragen, wie bei einem erfolgten Einbruch in das gesicherte Gerät sichergestellt wird, dass unbescholtene Bürger weiterhin einen verlässlichen Schutz der Privatsphäre genießen können. Denn die haben selbst dann ein Recht auf Privatsphäre, wenn sie Verbrechern abgesprochen würde.
Damit verkürzt Michael Stifter die relevanten Fragen und bringt eine fehlgeleitete Überschrift. Am Schluss hat Michael Stifter recht: das wird vor den Höchstgerichten entschieden werden.

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