Freitag, 29. April 2016

Dafür steht die AfD

In der Augsburger Allgemeinen vom 29.4. hat Rudi Wais einen Bericht zum bevorstehenden Parteitag der AfD veröffentlicht:


Der Bericht beschreibt insbesondere die Spieler auf dem Machtfeld der AfD und die damit verbundene zukünftige Ausrichtung als "eine konservativ-liberale oder eine nationalkonservativ-soziale Partei".
Schaut man sich den Entwurf zum Grundsatzprogramm der AfD an und vergleicht diesen mit dem Das 25-Punkte-Programm der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei vom 24.2.1920, fallen noch andere politische Richtungsattribute ins Auge. Die folgende Gegenüberstellung der beiden Parteiprogramme darf nicht wörtlich verglichen werden, weil sie aus unterschiedlichen Zeiten und historischen Kontexten stammen. Die inhaltlichen Parallelitäten sind dennoch nicht zu übersehen.

Die AfD schreibt in Kap. 1 zur politischen Landschaft:
"Es hat sich eine politische Klasse von Berufspolitikern herausgebildet, deren vordringliches Interesse ihrer Macht, ihrem Status und ihrem materiellen Wohlergehen gilt. Es handelt sich um ein politisches Kartell, das die Schalthebel der staatlichen Macht, soweit diese nicht an die EU übertragen worden ist, die gesamte politische Bildung und große Teile der Versorgung der Bevölkerung mit politischen Informationen in Händen hat." 
NSDAP-Programm Punkt 6:
"Wir bekämpfen die korrumpierende Parlamentswirtschaft einer Stellenbesetzung nur nach Parteigesichtspunkten ohne Rücksichtnahme auf Charakter und Fähigkeiten."
Die AfD schreibt in Kap. 2.1 zur Einbettung in internationale Verträge und Systeme:
"Wir stehen für die Freiheit der europäischen Nationen von fremder Bevormundung." 
NSDAP-Programm Punkt 2:
"Wir fordern die Gleichberechtigung des deutschen Volkes gegenüber den anderen Nationen, Aufhebung der Friedensverträge von Versailles und St. Germain." 
Die AfD schreibt in Kap. 2.2 über Nationen:
"Aber nur die nationalen Demokratien, geschaffen durch ihre Nationen in schmerzlicher Geschichte, vermögen ihren Bürgern die nötigen und gewünschten Identifikations‐ und Schutzräume zu bieten. Nur sie ermöglichen größtmögliche individuelle und kollektive Freiheitsrechte. Nur sie können diese hinreichend sichern."
NSDAP-Programm Punkt 1:
"Wir fordern den Zusammenschluß aller Deutschen auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes der Völker zu einem Groß-Deutschland."  
Die AfD schreibt in Kap. 3.3 und 3.4 über Rechtsstaatlichkeit und Befugnisse:
"Die AfD fordert daher einen 'sicherheitspolitischen Befreiungsschlag', um den Schutz der Bürger an erste Stelle zu setzen. Andere Belange haben sich dem unterzuordnen. Wir wollen einen klaren Systemwechsel hin zu Behörden, die zum maximalen Schutz der Bürger in der Lage sind: Ausländerbehörden, Polizei und Strafverfolgung. Wir wollen den Sicherheitsbehörden bessere und moderne Vorschriften geben."
"Nicht therapierbare alkohol‐ und drogenabhängige sowie psychisch kranke Täter, von denen erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, sind nicht in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern in der Sicherungsverwahrung unterzubringen."
NSDAP-Programm Punkt 18:
"Wir fordern den rücksichtslosen Kampf gegen diejenigen, die durch ihre Tätigkeit das Gemein-Interesse schädigen. Gemeine Volksverbrecher, Wucherer, Schieber usw. sind mit dem Tode zu bestrafen, ohne Rücksichtnahme auf Konfession und Rasse."  
Die AfD schreibt in Kap. 4.3.2 über Bundeswehr und Landesverteidigung:
"Die Landesverteidigung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Sie betrifft den Kern staatlicher Existenz und unserer freiheitlich‐demokratischen Grundordnung. Daher ist der Auftrag der Bundeswehr Verpflichtung für jeden Staatsbürger. Wir erkennen den Ausnahmefall des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen an, sehen aber den Wehrdienst junger Männer aus allen gesellschaftlichen Schichten in den Streitkräften als Regelfall an."
NSDAP-Programm Punkt 22:
"Wir fordern die Abschaffung der Söldnertruppe und die Bildung eines Volksheeres."
Die AfD schreibt in Kap. 5 über die Fürsorgepflicht des Staates:
"Die politische Gestaltung der Bedingungen des Erwerbslebens und aller Systeme, die den Erwerbslosen auskömmliche Existenzbedingungen gewährleisten, gehört daher zu den bedeutungsvollsten Politikfeldern moderner Staatlichkeit."
NSDAP-Programm Punkt 7:
"Wir fordern, daß sich der Staat verpflichtet, in erster Linie für die Erwerbs- und Lebensmöglichkeit der Bürger zu sorgen."
Die AfD schreibt in Kap. 7.3 über deutsche Kultur:
"Das zentrale Element deutscher Identität ist die deutsche Sprache. Die AfD fordert einen Aktionsplan, um die deutsche Sprache zu stärken und zu erhalten."
NSDAP-Programm Punkt 4:
"Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession."
Die AfD schreibt in Kap. 7.6.1 über Religionsfreiheit und ihre Grenzen:
"Die AfD bekennt sich uneingeschränkt zur Glaubens‐, Gewissens‐ und Bekenntnisfreiheit. Sie fordert jedoch, der Religionsausübung durch die staatlichen Gesetze, die Menschenrechte und unsere Werte Schranken zu setzen."
NSDAP-Programm Punkt 24:
"Wir fordern die Freiheit aller religiösen Bekenntnisse im Staat, soweit sie nicht dessen Bestand gefährden oder gegen das Sittlichkeits- und Moralgefühl der germanischen Rasse verstoßen."
Die AfD schreibt in Kap. 7.6.3 und 8.2.7 über die Finanzierung von Meinungsbildnern:
"Die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber bzw. ihre Mittelsmänner soll unterbunden werden. Islamische Staaten wollen durch den Bau und Betrieb von Moscheen den Islam in Deutschland verbreiten und ihre Macht vergrößern. Die wachsende Einflussnahme des islamischen Auslands ist mit dem freiheitlichen Verfassungsstaat und der Integration von hier lebenden Muslimen nicht vereinbar."
"Solange der Islam keine echte Reformation durchlaufen hat, fordern wir die Schließung von Koranschulen wegen der unkontrollierbaren Gefahr der radikalen verfassungsfeindlichen Indoktrination."
NSDAP-Programm Punkt 23c:
"Jede finanzielle Beteiligung an deutschen Zeitungen oder deren Beeinflussung durch Nicht-Deutsche gesetzliche verboten wird und fordern als Strafe für Uebertretungen die Schließung einer solchen Zeitung sowie die sofortige Ausweisung der daran beteiligten Nicht-Deutschen aus dem Reich."
Die AfD schreibt in Kap. 8.2.2 über Bildungsziele:
"Die Bildungsstandards in allen Schulformen müssen sich an den höchsten in Deutschland ausrichten, um unseren Schulabgängern die besten Chancen in Ausbildung und Studium zu sichern. Die Wissensvermittlung (Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Lernstrategien) muss zentrales Anliegen der Schule bleiben. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass an den Oberschulen wieder Bildungsinhalte im Mittelpunkt eines vom Fachlehrer geleiteten Unterrichts stehen und Kompetenzen ihnen untergeordnet bleiben."
NSDAP-Programm Punkt 20:
"Um jeden fähigen und fleißigen Deutschen das Erreichen höherer Bildung und damit das Einrücken in führende Stellungen zu ermöglichen, hat der Staat für einen gründlichen Ausbau unseres gesamten Volksbildungswesens Sorge zu tragen. Die Lehrpläne aller Bildungsanstalten sind den Erfordernissen des praktischen Lebens anzupassen."
Die AfD schreibt in Kap. 9.3 über Einwanderungsbedarf:
"Wir setzen uns für eine maßvolle legale Einwanderung nach qualitativen Kriterien ein, soweit ein unabweisbarer Bedarf weder durch einheimische Potentiale noch durch Zuwanderung aus der EU gedeckt werden kann. Im Vordergrund stehen die Interessen Deutschlands als Sozialstaat, Wirtschafts‐ und Kulturnation."
NSDAP-Programm Punkt 8:
"Jede weitere Einwanderung Nicht-Deutscher ist zu verhindern."
Die AfD schreibt in Kap. 9.4 über Integration:
"Gelungene Integration fordert von Einwanderern jeden Alters mindestens das Erlernen der deutschen Sprache, die Achtung unserer Rechts‐ und Gesellschaftsordnung sowie den Verdienst des eigenen Lebensunterhalts. Assimilation als weitestgehende Form der Integration ist zwar wünschenswert, aber nicht erzwingbar. Jeder Einwanderer hat eine unabdingbare Bringschuld, sich zu integrieren; er muss sich seiner neuen Heimat anpassen, nicht umgekehrt."
NSDAP-Programm Punkt 1:
"Wer nicht Staatsbürger ist, soll nur als Gast in Deutschland leben können und muß unter Fremden-Gesetzgebung stehen."
Die AfD schreibt in Kap. 9.4 über Staatsangehörigkeit:
"Damit unvereinbar ist der automatische Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Kinder ausländischer Elternpaare, der außerdem zu erheblichem Missbrauch geführt hat. Diese Kinder sollen nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erwerben, wenn mindestens ein Elternteil Deutscher ist. Das Territorialprinzip wollen wir aus diesen Gründen wieder aus dem Gesetz streichen."
NSDAP-Programm Punkt 1:
"Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession."
Die AfD schreibt in Kap. 10.8 über Privatisierung:
"Über Privatisierungen sollen Bürgerentscheide auf der jeweiligen staatlichen Ebene entscheiden, insbesondere bei der öffentlichen Daseinsvorsorge und in Bezug auf öffentliches Wohn- und Grundeigentum."
NSDAP-Programm Punkt 13:
"Wir fordern die Verstaatlichung aller (bisher) bereits vergesellschafteten (Trust) Betriebe."
Die AfD schreibt in der Überschrift zu Kap. 10.3:
"Der Mittelstand als Herz unserer Wirtschaftskraft"
NSDAP-Programm Punkt 16:
"Wir fordern die Schaffung eines gesunden Mittelstandes und seiner Erhaltung"
Die AfD schreibt in Kap. 13.6 über Landwirtschaft:
"Die AfD tritt dafür ein, dass landwirtschaftliche Flächen der Nahrungsmittelproduktion dienen und nicht zunehmend für andere Zwecke herangezogen werden. So lehnen wir jegliche Form der Bodenspekulation durch international tätige Konzerne und den vermehrten Anbau von Biomasse zur Energiegewinnung ab."
NSDAP-Programm Punkt 1:
"Wir fordern eine unseren nationalen Bedürfnissen angepaßte Bodenreform, Schaffung eines Gesetzes zur unentgeltlichen Enteignung von Boden für gemeinnützige Zwecke. Abschaffung des Bodenzinses und Verhinderung jeder Bodenspekulation."
Die AfD schreibt in Kap. 5.4.2 über sozialstaatliche Unterstützung:
"Die AfD will eine 'Aktivierende Grundsicherung' als Alternative zum Arbeitslosengeld II (sogenanntes 'Hartz IV'). Dabei schmilzt der staatliche Unterstützungsbetrag der Grundsicherung mit wachsendem Einkommen immer weiter ab, bis ab einem bestimmten Einkommen Einkommensteuer zu entrichten ist, statt einen staatlichen Unterstützungsbetrag zu erhalten. Der staatliche Unterstützungsbetrag wird nicht wie derzeit ganz oder nahezu vollständig auf den eigenen Verdienst angerechnet. Stattdessen verbleibt dem Erwerbstätigen stets ein spürbarer Anteil des eigenen Verdienstes. Dadurch entsteht Arbeitsanreiz. Wer arbeitet, wird auf jeden Fall mehr Geld zur Verfügung haben als derjenige, der nicht arbeitet, aber arbeitsfähig ist (Lohnabstandsgebot). Missbrauchsmöglichkeiten sind auszuschließen."
NSDAP-Programm Punkt 10 und 11:
"Erste Pflicht jeden Staatsbürgers muß sein, geistig oder körperlich zu schaffen. Die Tätigkeit des Einzelnen darf nicht gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen, sondern muß im Rahmen des gesamten und zum Nutzen aller erfolgen."
"Abschaffung des arbeits- und mühelosen Einkommens."
Die AfD schreibt in Kap. 2.4 über Transferverpflichtungen Deutschlands:
"Der Euro und die damit zusammenhängenden 'Rettungsmaßnahmen' oder gar Vorschläge für eine 'EU‐Wirtschaftsregierung' sind illegitime und illegale Eingriffe in die demokratischen Entscheidungsstrukturen der beteiligten Nationalstaaten. Die bereits derzeit aufgetürmten Haftungsrisiken in Höhe dreistelliger Milliardenbeträge waren zu keiner Zeit Gegenstand der Haushaltsberatungen nationaler Parlamente. Der Euro kann und darf als kontinentales Großexperiment nicht fortgeführt werden."
NSDAP-Programm zwischen Punkt 11 und 12:
"Brechung der Zinsknechtschaft!"
Der Programmentwurf der AfD ist natürlich länger als die 25 Punkte der NSDAP und macht Aussagen zu Themen, die den damaligen Nazis nicht bekannt oder nicht relevant waren. Deshalb ist die Aufstellung kein vollständiger Abriss des Entwurfes. Dennoch fällt die Replik auf die Überschrift von Rudi Wais nicht schwer.

Dienstag, 26. April 2016

Österreichs FPÖ-Präsident

Der freundliche Django

Die Augsburger Allgemeine hat einen Bericht veröffentlicht von Mariele Schulze Berndt zur Wahl des Bundespräsidenten in Österreich. Zum Artikel gibt es in der Printausgabe ein Porträt von Norbert Hofer, der mit etwa 35% der Stimmen nicht überraschend, jedoch überraschend hoch gewonnen hat:


Seine Methode funktioniert. Er ist relativ jung, damit attraktiver für jüngere Wähler als die anderen Bewerber um das Präsidentenamt, die bereits in Pensionsregionen hineingealtert sind. Frau Schulze Berndt schreibt, er "tritt sympathisch auf, doch in der Sache ist er voll auf Parteilinie".
Was die von ihm vertretene Linie ist, kann auf einigen Videos auf seiner Homepage nachgehört werden. Hier ein paar Auszüge:
"Die EU selbst kann nur als Europa der Vaterländer Zukunft haben."
"Euro ist eine Fehlkonstruktion. [...] Ich will eine starke Währung für Österreich. Die Schuldenunion hat keine Zukunft." 
"Wer Wirtschaftsflüchtlinge ins Land lässt, setzt die soziale Sicherheit auf's Spiel. Mein Motto lautet: Österreich zuerst. Auch am heimischen Arbeitsmarkt."
"Raubbau an der Natur und Ausbeutung der Menschen durch Konzerne, das droht durch das Freihandelsabkommen TTIIP. Das Volk wird dem nicht zustimmen und ohne Zustimmung werde ich als Bundespräsident nicht unterschreiben."
Ein Onlineartikel vom 12.4.2016 auf OE24.at (eher als Boulevard-Medium zu bezeichnen) gibt noch weitere Einblicke in Hofers Waffenverständnis:
"Immer wieder betont FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer in seinem Wahlkampf, dass er gerne schießt. Mit seiner Glock könne er sich im Notfall auch gegen jegliche Übeltäter wehren. [...] In der ORF-Pressestunde am Sonntag erklärte er, dass für ihn die steigende Zahl an Waffenbesitzern nachvollziehbar sei, denn 'in unsicheren Zeiten' wie der Flüchtlingskrise versuchen die Menschen, sich zu schützen. Unter anderem mit Waffen und Alarmanlagen. [...] Norbert Hofer soll sich seine Glock vor etwa einem halben Jahr zugelegt haben. Aufgrund seiner 'exponierten Position in der Politik' habe er seine Waffe schon immer wieder einmal mitgenommen, erklärte der Präsidentschaftskandidat gegenüber dem ORF. Schon vor Wochen hat sich Hofer darüber hinaus als privater Sportschütze, der einfach gerne schieße, bekannt."
Er schießt gern, hat die Waffe schon immer wieder einmal mitgenommen, fühlt sich mit ihr sicherer. Seine Positionen sind so verlockend, dass die Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich in ihren IWÖ-Nachrichten sich sogar eine explizite Wahlempfehlung spart, nachdem die IWÖ alle Präsidentschaftskandidaten gefragt und Antworten oder auch nicht bekommen hatte:


Der Herr rechts auf dem Bild ist der laut Impressum für den Inhalt verantwortliche Dr.iur. Georg Zakrajsek, seines Zeichens Generalsekretär.

Die notwendige Warnung

Das Wahlergebnis kommentiert Winfried Züfle in der Printausgabe so:


Die Wähler haben den sogenannten Volksparteien ÖVP und SPÖ das Vertrauen entzogen, eine Entwicklung, die sich über Monate in diversen Umfragen abzeichnete. Es ist der derzeitige Höhepunkt einer völlig versagenden österreichischen Regierung, die sich lieber streitet als Politik zu gestalten - hier kommt mir Horst Seehofer in den Sinn, der immer wieder innerhalb der Koalition gegen Koalitionspositionen auftritt. Eine Regierung, deren Außenminister Sebastian Kurz inzwischen rechte Positionen vertritt und damit eine 180-Grad-Wende zu seinem früheren Amt des Integrationsstaatssekretärs (2011-2013) vollzog.
Das Wahlergebnis zeigt aber auch, dass es den Volksparteien nichts nutzt, wenn sie sich auf rechte Positionen einlassen. Sie untergraben ihre Glaubwürdigkeit und - wie man in Österreich sagt - sind doch nur der Schmiedl, nicht der Schmied.
Das ganze Ausmaß der Gefahr durch Populisten wie der FPÖ offenbart Norbert Hofer in seiner Haltung zur direkten Demokratie. In einem seiner Videos sagt er:
"Das Volk ist die höchste Instanz im Staat. [...] Die direkte Demokratie ist das einzige wirksame Mittel gegen Machtmissbrauch."
Was als Mittel gegen den Machtmissbrauch der etablierten Parteien, des Systems und überhaupt dargestellt wird, ist die vielleicht größte Gefahr für Europa und europäische Werte. Wird von hohen Staatsämtern wie dem Präsidenten weiter die Angst und Verunsicherung in der Bevölkerung geschürt, würde ich mich nicht wundern, wenn allerlei Unsinniges und Uneuropäisches in direktdemokratischen Verfahren zur politischen Realität wird. Da werden dann nicht mehr Grenzschützer auf Flüchtlinge schießen, wie die AfD fabulierte. Da wird sich in jeder Straße jemand finden.
Deutschland hat ein anderes Waffenrecht als Österreich, dennoch: Die Populisten legen ganze Seen an Zuckerwasser an. Winfried Züfles Warnung ist deshalb eine notwendige:
"Auch die Volksparteien in Deutschland sollten gewarnt sein." 

Donnerstag, 21. April 2016

Grenzen für den Rechtsstaat

Martin Ferber hat in der Augsburger Allgemeinen vom 21.4.2016 einen Bericht zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Befugnisse des BKA veröffentlicht. Er kommentiert in der Printausgabe hierzu:

 
Besondere Beachtung verdient der Satz:
"Gleichwohl ist nicht alles rechtlich zulässig, was technisch möglich ist."
Dieser Hinweis hat besonderes Gewicht, wenn man sich die Karikatur von Horst Haitzinger vom gleichen Tag anschaut:


Die verfassungsrechtlichen Beschränkungen für bestimmte Ermittlungsmaßnahmen machen aus dem BKA noch lange keinen zahnlosen Kläffer. Die Beschränkungen setzen nur dem Irrglauben ein Ende, mit dem Argument Schutz vor Terror (und anderen schweren Straftaten) ließe sich jedwede Einschränkung freiheitlicher Grundrechte begründen.
Walter Roller hat in seinem Leitartikel "Gegen den Terror hilft nur Standfestigkeit" vom 26.3. geschrieben:
"Doch die ritualhafte Warnung vor einem 'Überwachungsstaat' und einem Verlust freiheitlicher Rechte ist übertrieben und blendet die ungleich größere Gefahr aus, die der Terrorismus für die innere Stabilität westlicher Gesellschaften darstellt."
Es ist eben keine "ritualhafte Warnung vor einem 'Überwachungsstaat' und einem Verlust freiheitlicher Rechte". Die Warnung hat Gewicht, weil nicht "die ungleich größere Gefahr" des Terrors zur beliebigen Aufgabe anderer Werte und der Rechtsstaatlichkeit führt. Walter Roller befindet sich mit seiner Aussage auf einer Linie zur AfD, die in ihrem Leitantrag zum Grundsatzprogramm schreibt:
"Die AfD fordert daher einen 'sicherheitspolitischen Befreiungsschlag', um den Schutz der Bürger an erste Stelle zu setzen. Andere Belange haben sich dem unterzuordnen. Wir wollen einen klaren Systemwechsel hin zu Behörden, die zum maximalen Schutz der Bürger in der Lage sind: Ausländerbehörden, Polizei und Strafverfolgung. Wir wollen den Sicherheitsbehör den bessere und moderne Vorschriften geben." (Kap. 3)
"Im Zweifel ist das Recht der Bürger auf Sicherheit höher zu bewerten als das eines Straftäters auf informationelle Selbstbestimmung. Bei der Implementierung von Datenschutzmaßnahmen ist immer der Mehraufwand für die Ermittlungspersonen und die Justiz zu berücksichtigen und sinnvoll abzuwägen. Ziel muss es sein, die Lebensbedingungen für die Mehrheit der Bürger zu verbessern. In der Vergangenheit hat ein ideologisch motiviertes übertriebenes Maß an Datenschutzmaßnahmen die Sicherheitsbehörden gelähmt und unverhältnismäßig bürokratisiert. Die Folge ist mangelnde Sicherheit für rechtschaffene Bürger und Datenschutz für Täter." (Kap. 3.6)
So einfach ist es nicht. Das Bundesverfassungsgericht definiert rechtliche Grenzen dessen, was technisch möglich ist. Die folgenden Zitate machen den Standpunkt des Gerichts klar und entstammen alle dem Urteil BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 20. April 2016  - 1 BvR 966/09 - Rn. (1-29).
In Absatz 104 müssen  die relevanten Straftaten gegen hinreichend gewichtige Rechtsgüter gerichtet sein und es muss tatsächliche Anhaltspunkte geben, die die Zielperson der Maßnahmen mit der Straftat in Verbindung bringen:
"1. Heimliche Überwachungsmaßnahmen, sofern sie, wie die meisten der hier in Rede stehenden Maßnahmen, tief in die Privatsphäre eingreifen, sind mit der Verfassung nur vereinbar, wenn sie dem Schutz oder der Bewehrung von hinreichend gewichtigen Rechtsgütern dienen, für deren Gefährdung oder Verletzung im Einzelfall belastbare tatsächliche Anhaltspunkte bestehen. Sie setzen grundsätzlich voraus, dass der Adressat der Maßnahme in die mögliche Rechtsgutverletzung aus Sicht eines verständigen Dritten den objektiven Umständen nach verfangen ist. Eine vorwiegend auf den Intuitionen der Sicherheitsbehörden beruhende bloße Möglichkeit weiterführender Erkenntnisse genügt zur Durchführung solcher Maßnahmen nicht."
Die Absätze 105, 109 und 110 konkretisieren die Angemessenheit näher und machen den Konnex zwischen Schwere der Straftat und den Maßnahmen klar:
"Bei der näheren Ausgestaltung der Einzelbefugnisse kommt es für deren Angemessenheit wie für die zu fordernde Bestimmtheit maßgeblich auf das Gewicht des jeweils normierten Eingriffs an. Je tiefer Überwachungsmaßnahmen in das Privatleben hineinreichen und berechtigte Vertraulichkeitserwartungen überwinden, desto strenger sind die Anforderungen. Besonders tief in die Privatsphäre dringen die Wohnraumüberwachung sowie der Zugriff auf informationstechnische Systeme."
"b) Die Erhebung von Daten durch heimliche Überwachungsmaßnahmen mit hoher Eingriffsintensität ist im Bereich der Gefahrenabwehr zum Schutz der genannten Rechtsgüter grundsätzlich nur verhältnismäßig, wenn eine Gefährdung dieser Rechtsgüter im Einzelfall hinreichend konkret absehbar ist und der Adressat der Maßnahmen aus Sicht eines verständigen Dritten den objektiven Umständen nach in sie verfangen ist."
"Auch diese Anforderungen hängen im Einzelnen zunächst von Art und Gewicht des Eingriffs ab. Für die besonders tief in die Privatsphäre eindringenden Eingriffe der Wohnraumüberwachung verlangt Art. 13 Abs. 4 GG eine dringende Gefahr. Der Begriff der dringenden Gefahr nimmt dabei nicht nur im Sinne des qualifizierten Rechtsgüterschutzes auf das Ausmaß, sondern auch auf die Wahrscheinlichkeit eines Schadens Bezug."
Absatz 113 zeigt ein Beispiel für eine fehlerhafte Abwägung der Rechtsgüter Sicherheit einerseits und Persönlichkeit, Menschenwürde etc. andererseits. "[D]iffuse Anhaltspunkte für mögliche Gefahren" sind zu wenig:
"Dagegen wird dem Gewicht eines Eingriffs durch heimliche polizeirechtliche Überwachungsmaßnahmen nicht hinreichend Rechnung getragen, wenn der tatsächliche Eingriffsanlass noch weiter in das Vorfeld einer in ihren Konturen noch nicht absehbaren konkreten Gefahr für die Schutzgüter der Norm verlegt wird. Eine Anknüpfung der Einschreitschwelle an das Vorfeldstadium ist verfassungsrechtlich angesichts der Schwere des Eingriffs nicht hinnehmbar, wenn nur relativ diffuse Anhaltspunkte für mögliche Gefahren bestehen. Die Tatsachenlage ist dann häufig durch eine hohe Ambivalenz der Bedeutung einzelner Beobachtungen gekennzeichnet. Die Geschehnisse können in harmlosen Zusammenhängen verbleiben, aber auch den Beginn eines Vorgangs bilden, der in eine Gefahr mündet [...]. Solche Offenheit genügt für die Durchführung von eingriffsintensiven heimlichen Überwachungsmaßnahmen nicht."
Die Absätze 120 und 121 machen den Kernbereich privater Lebensgestaltung greifbar:
"a) Der verfassungsrechtliche Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gewährleistet dem Individuum einen Bereich höchstpersönlicher Privatheit gegenüber Überwachung. Er wurzelt in den von den jeweiligen Überwachungsmaßnahmen betroffenen Grundrechten in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und sichert einen dem Staat nicht verfügbaren Menschenwürdekern grundrechtlichen Schutzes gegenüber solchen Maßnahmen. Selbst überragende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Bereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen."
"Zur Entfaltung der Persönlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört die Möglichkeit, innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle sowie Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse höchstpersönlicher Art zum Ausdruck zu bringen [...]. Geschützt ist insbesondere die nichtöffentliche Kommunikation mit Personen des höchstpersönlichen Vertrauens, die in der berechtigten Annahme geführt wird, nicht überwacht zu werden, wie es insbesondere bei Gesprächen im Bereich der Wohnung der Fall ist. Zu diesen Personen gehören insbesondere Ehe- oder Lebenspartner, Geschwister und Verwandte in gerader Linie, vor allem, wenn sie im selben Haushalt leben, und können Strafverteidiger, Ärzte, Geistliche und enge persönliche Freunde zählen."
Das Gericht antwortet damit auf die Frage, die Michael Stifter im Februar gestellt hat: "Haben Verbrecher ein Recht auf Privatsphäre?" und die ich damals bereits bejaht hatte.
Zum Schluss sei der Absatz 124 der AfD und Walter Roller zu Lektüre empfohlen und angeregt, in diesem Lichte ihren Leitsatz "Sicherheit über alles" zu reflektieren:
"c) Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist strikt und darf nicht durch Abwägung mit den Sicherheitsinteressen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes relativiert werden."

Sonntag, 17. April 2016

Und falls Böhmermann Recht hätte?

Die Augsburger Allgemeine hat am 16.4. einen Leitartikel von Martin Ferber veröffentlicht:

 
Martin Ferber hat Recht, wenn er die Entscheidung der Bundeskanzlerin zur Zustimmung zu einem Verfahren nach § 103 StGB als belastend für die Koalition beschreibt, da sich die SPD gegen die Zustimmung ausgesprochen hatte. Es hätte ein wesentlich besseres Bild abgegeben, wenn die Regierung insgesamt zu einer Zustimmung oder Nicht-Zustimmung gestanden hätte.
Über die Motive der Kanzlerin lässt sich trefflich diskutieren. Sie könnte die Absicht gehabt haben, Erdogan zu besänftigen. Sie könnte gekuscht haben und "scheue den Konflikt mit dem selbst ernannten Sultan der Türkei, weil sie ihn dringend für die Lösung der Flüchtlingskrise braucht". Man kann es auch so sehen, dass das Gedicht dem Augenschein nach beleidigend ist und es deshalb notwendig ist, die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen. Es hätte wohl auch kein gutes Bild abgegeben, wenn die Kanzlerin einem Strafverlangen nicht nachgekommen wäre, ohne auf klare Regeln zur Abgrenzung von Satire und Beleidigung verweisen zu können. Vielleicht hat sich die Kanzlerin mit ihrer Einlassung als "bewusst verletzend" in eine Situation gebracht (ob aus fehlendem Gespür für die Sensibilität eines Themas oder aus anderen Gründen sei dahingestellt), in der Erdogan ihre Unterstützung für sein Vorgehen nach § 103 StGB erwarten durfte. Dieser Erwartung ist sie nachgekommen. Sie zeigt Erdogan damit, dass sie auf die Justiz vertrauen kann. Sie kann sich darauf verlassen, dass die Justiz zu einer angemessenen Abwägung kommen wird zwischen Persönlichkeitsrechten Erdogans und den grundgesetzlichen Freiheiten andererseits. Eine politische Einflussnahme auf die Justiz ist undemokratisch. Merkel hat dies nicht nötig und führt Erdogan seine Schwäche subtil vor Augen.
Ich überlege mir schon, ob es nicht eine Fortsetzung der Satire wäre, wenn Böhmermann sich auf den Wahrheitsgehalt seiner gedichteten Behauptungen berufen würde (§ 192 StGB) und Erdogan den Beweis der Unwahrheit antreten müsste. Der § 192 StGB ermöglicht zwar eine Bestrafung trotz Wahrheit der Beleidigungen, aber vielleicht hätte der Wahrheitsgehalt einen Einfluss auf das Strafmaß, falls es zu einer Verurteilung käme. Es wäre Realsatire, wenn Ziegen und Schafe als Zeugen geladen würden und das Gericht an Erdogan Maß nähme.

Dienstag, 12. April 2016

Extrem perfide Methode

In der Augsburger Allgemeinen vom 12.4. hat Uli Bachmeier einen Kommentar veröffentlicht zu seinem Bericht über die Zunahme rechter Gewalt. Er kommentiert zu den Methoden der Extremisten:

Seine Analyse zeigt:
"Da wird mit Ängsten gespielt, da werden Vorurteile geschärft, da wird zu Fremdenfeindlichkeit angestachelt. [...] Ein Kommentar im Internet, eine Wortmeldung bei einer Versammlung, ein Leserbrief [...]".
Uli Bachmeier nennt diese Methode "perfide", zumal nicht jeder Neonazi mit Springerstiefeln daher komme. Er ruft zu Sachlichkeit und Humanität auf. Applaus!
Ein Lehrstück für die perfide Methode liefert Walter Roller in seinem Leitartikel vom 8.4.:


Die folgenden Zitate zeigen die Funktionsweise der Methode, da sie mit Ängsten spielen und Vorurteile schärfen, dabei im Kleid eines Leitartikels daher kommen:
" 2015 sind – genau weiß das ja niemand – rund 1,2 Millionen Asylbewerber, Bürgerkriegs- und Armutsflüchtlinge über die offenen Grenzen ins Land ihrer Sehnsucht geströmt."
"Kontrolle über die Zuwanderung tatsächlich zurückgewinnt"
"alle Hände voll zu tun haben wird, um mit dieser epochalen Herausforderung fertigzuwerden."
"werden heuer hunderttausende weiterer Neuankömmlinge stoßen"
"Deutschland auch künftig die meisten Migranten aufnehmen wird"
"Angela Merkel jede 'Obergrenze' strikt ablehnt"
"viele Menschen aus einem fremden Kulturkreis"
"mit Jobs, Wohnungen und Ausbildungsplätzen zu versorgen"
"ohne soziale und politische Verwerfungen einzugliedern"
"mit der 'nachhaltigen Veränderung des Landes' (Merkel) auf sich hat"
"trägt zur Verunsicherung der Bevölkerung bei"
"schürt die Sorge vor den unkalkulierbaren Folgen der Masseneinwanderung für den Zusammenhalt der Gesellschaft"
"Merkels mit hohem moralischen Anspruch betriebene Politik der offenen Grenzen"
"kein Staat unkontrollierte Zuwanderung über Monate hinweg zulassen darf"
"Durchwinken der Flüchtlinge Richtung Deutschland"
"Nur diese harte, von Berlin kritisierte Maßnahme verschaffte der EU die nötige Zeit"
"mit ihrem moralischen Imperativ"
"engagiert die Türkei für die Drecksarbeit"
Ein anderes Beispiel für die perfide Methode und ihre Funktionsweise liefert Ernst Zauner in seinem Leserbrief:
  

Er verurteilt die Zustände in Idomeni, gibt den Flüchtlingen jedoch gleichzeitig eine Mitschuld:
"Fraglos, unhaltbare Zustände, aber wer nach Idomeni geht, weiß, was ihn erwartet, so gut wie die Flüchtlinge vernetzt sind."
Dann folgt eine verschwörungstheoretisch angehauchte Passage, deren Perfidie durch Hinweis auf die Kinder übertüncht werden soll:
"Ganz einfach, weil dort die Presse nicht allgegenwärtig ist, der man die völlig erschöpften und traumatisierten Kinder anklagend vor die Kameras halten kann."
Er schließt mit der Schlussfolgerung aus der Abwesenheit von Bombardierung oder IS Terror in der Türkei oder Griechenland:
"Man nennt das Wirtschafts- oder Armutsflüchtlinge."
Zu dieser perfiden Schlussfolgerung fällt mir ein Vergleich ein: Ein Unfallopfer wird verletzt aus dem brennenden Auto gezogen und lediglich am Straßenrand abgelegt, weil es dort nicht mehr im Bereich der unmittelbaren Lebensgefahr ist.

Montag, 11. April 2016

Katholische Scharia

Die Augsburger Allgemeine berichtet über eine Demonstration gegen das geplante Abtreibungsverbot in Polen:


Das Primat der Religion über das Recht heißt im islamischen Kontext "Scharia". In Polen bildet sich ein vergleichbarer religiöser Fundamentalismus auf der Grundlage der katholischen Bibelinterpretation. Das hat mit europäischen Werten nichts mehr zu tun, das ist eine katholische Scharia in Polen.

Durchsichtige Wahlstrategie

Die Augsburger Allgemeine berichtet in der Ausgabe vom 11.4. über erste Wahlkampfthemen für 2017:


In Anbetracht der Altersstruktur der Wähler von CDU/CSU und SPD einerseits und der AfD andererseits liegt der Verdacht nahe, dass es der Koalition vor allem darum geht, möglichst viele ihrer potentiellen Wähler zu mobilisieren. Das Rententhema ist nicht das Ziel, nur Mittel zum Zweck. Der Zweck ist die Eindämmung der AfD.
Ich bin gespannt, wer die Lasten für die Rentenversicherung und die Steuerzahler durch dieses Wahlgeschenk an die Stammwähler letztendlich bezahlen wird.

Freitag, 1. April 2016

Beleidigung des türkischen Präsidenten

Michael Stifter hat in der Augsburger Allgemeinen einen Beitrag zum Satireviedeo von Extra 3 veröffentlicht:


Dem Artikel kann nur in vollem Umfang zugestimmt werden.
Ich frage mich inzwischen, ob angesichts der vielen Verfahren wegen Präsidentenbeleidigung nicht Erdogan es ist, der das Präsidentenamt beleidigt mit seinem ständigen dem Amt unangemessenen Beleidigtsein.