Freitag, 31. Juli 2015

Rudi Wais argumentiert zum Betreuungsgeld

Rudi Wais' Kommentar

In der Augsburger Allgemeinen kommentierte Rudi Wais das Urteil der Verfassungsgerichts zum Betreuungsgeld:
 

Zutreffend stellt er fest, dass Familien nun weniger Auswahl haben bei der Betreuung ihrer Kinder. Allerdings sind folgende zwei Argumente nicht schlüssig.

Erstes Argument: Gleiche Lebensverhältnisse

Rudi Wais führt aus, dass das Verfassungsgericht ungewollt Politik mache, weil es nun Bundesländer geben wird, die das Betreuungsgeld selbst zahlen und andere, die die Zahlung einstellen werden. Die so erzeugte Ungleichheit  sei ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
Wenn das Argument stichhaltig wäre, müsste es gegen jegliche länderspezifische Ungleichheit vorgebracht werden: Schulrecht, verschieden hohe Kirchensteuersätze, gesetzliche Feiertage. Damit ignoriert er das föderale Prinzip. Er bleibt eine Begründung schuldig, warum ausgerechnet beim Betreuungsgeld gleiche Lebensverhältnisse unbedingt gelten sollen.

Zweites Argument: Pflegegeld

Rudi Wais argumentiert für das Betreuungsgeld mit dem Hinweis, dass eine andere pflegerische Leistung ebenfalls finanziell unterstützt würde. Er verweist auf pflegebedürftige Angehörige und das Pflegegeld.
Er übersieht dabei, dass es sich bei dem Pflegegeld um eine Versicherungsleistung handelt. Wer Beiträge bezahlt hat, hat Anspruch auf die Leistung der Versicherung, wenn der Versicherungsfall eintritt. Das Betreuungsgeld hingegen basiert nicht auf einbezahlten Prämien von Versicherungsnehmern, sondern ist eine - wenn man so will - geschenkte Sozialleistung. Rudi Wais vergleicht hier Äpfel mit Bananen.

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