Dienstag, 10. April 2018

Anspruch an die AfD

In den letzten Tagen hat mich die AfD im Bundestag und später die AfD selbst auf Twitter geblockt, von einzelnen Landesverbänden gar nicht zu reden. Ich habe deshalb eine Petition im Bundestag eingebracht:


Die Petition beantrage ich:
"dass es den im Bundestag vertretenen Parteien nicht erlaubt ist, Nutzer auf sozialen Plattformen zu blockieren, so dass diese Benutzer den Fraktionen der im Bundestag vertretenen Parteien nicht mehr folgen können. Das Verbot soll nur gelten, sofern die Nutzer lediglich sachliche Kritik an den Veröffentlichungen üben. Das Verbot soll nicht gelten, sofern sich Nutzer beleidigend, hetzend etc. verhalten."
Als Begründung führe ich an:
"Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit (Art. 21 1 GG). Blockiert nun eine Partei einen Nutzer in einem sozialen Medium, so wird der Nutzer von der Partei an seiner Willensbildung gehindert. Der Nutzer kann sich nicht mehr aus der ansonsten frei zugänglichen Quelle ungehindert unterrichten (Art. 5 1 GG).
Eine Blockade von Nutzern wird auf sozialen Plattformen angewendet, um sich nicht mit den Positionen des Blockierten auseinander zu setzten oder einer Art Verfolgung zu entgehen. Eine Blockade ist deshalb vertretbar für Nutzer, die sich beleidigend, hetzend, untergriffig oder andersweitig unsachlich und persönlich äußern. Eine Blockade kann nicht vertretbar sein für Nutzer, die sachliche Kritik an den politischen Positionen der Partei üben oder die Partei auf Fehler in ihren Veröffentlichungen hinweisen. Denn in diesem Falle überwiegt das Recht, sich ungehindert zu unterrichten und die Pflicht zur Mitwirkung bei der politischen Willensbildung den Unwillen, sich mit den vom Nutzer geäußerten Positionen zu beschäftigen.
Die Petition bezieht sich ausdrücklich nur auf die Auftritte in sozialen Medien von Parteien und deren Fraktionen im Parlament. Einzelne Politiker sind explizit ausgenommen, hier ist die Interessenslage anders zu bewerten. Parteien und Fraktionen als besondere Institutionen des Staatswesens haben gegenüber der jedoch Öffentlichkeit besondere Verpflichtungen, derer sie sich nicht so einfach entziehen können dürfen."
Ich weiß nicht, ob das Thema ein Thema ist, mit dem sich der Petitionsausschuss im Bundestag befassen wird. Wir werden sehen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen